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   VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270   

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https://dejure.org/2019,47773
VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270 (https://dejure.org/2019,47773)
VG München, Entscheidung vom 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270 (https://dejure.org/2019,47773)
VG München, Entscheidung vom 22. November 2019 - M 19 S7 19.51270 (https://dejure.org/2019,47773)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a, § 34a; VwGO § 80 Abs. 7
    Vorübergehendes inlandsbezogenes Abschiebungshindernis

  • rewis.io

    Vorübergehendes inlandsbezogenes Abschiebungshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 11.08.2015 - 10 C 15.1444

    Prozesskostenhilfe; Ausweisung; Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines

    Auszug aus VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270
    Art. 6 Abs. 1 GG schließt, ist sein Schutzbereich eröffnet, Ausweisungen oder - wie hier - Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens zwar nicht generell aus, sondern verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat Ehe und Familie zu schützen und zu fördern hat, Behörden und Gerichte (nur) bei ihren Entscheidungen bestehende familiäre Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, angemessen und mit dem ihnen zukommenden Gewicht zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1444 - juris Rn. 6).

    Zum Kind wie zur Mutter bedarf es einer Beziehung, die auch durch die Übernahme von Verantwortung, auch für die Betreuung und Erziehung des Kindes, geprägt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1444 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - Rn. 5 m.w.N.).

  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche Maßnahmen der

    Auszug aus VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270
    Insgesamt kommt es im vorliegenden Fall jedenfalls entscheidend darauf an, ob tatsächlich eine persönliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern besteht, auf deren Aufrechterhaltung das Kind zu seinem Wohl angewiesen ist (BVerfG, B.v. 5.6.2013 - 2 BvR 586/13 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unzureichende fachgerichtliche

    Auszug aus VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270
    Berücksichtigt man ferner, dass, soweit Erkenntnisse im einstweiligen Rechtsschutzverfahren fehlen und nicht eingeholt werden können - etwa die Klärung, ob und wie lange die Mutter noch im Krankenhaus ist -, es zur Sicherung effektiven Rechtsschutzes geboten sein kann, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16 m.w.N.), ist vorliegend insgesamt eine Änderung des Beschlusses vom 2. September 2019 geboten.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270
    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung gemäß § 34a Abs. 1 AsylG ist dieses ausnahmsweise von der sonst allein auf die Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote beschränkten Antragsgegnerin auch noch nach Erlass der Abschiebungsanordnung zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - AuAS 2014, 244; Bergmann in Dienelt/Bergmann, Ausländerrecht, 12. Aufl. 2018, § 29 AsylG Rn. 35).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

    Auszug aus VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270
    Zum Kind wie zur Mutter bedarf es einer Beziehung, die auch durch die Übernahme von Verantwortung, auch für die Betreuung und Erziehung des Kindes, geprägt ist (vgl. BayVGH, B.v. 11.8.2015 - 10 C 15.1444 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 28.7.2015 - 10 ZB 15.858 - Rn. 5 m.w.N.).
  • VG München, 29.12.2016 - M 1 S 16.50997

    Dublin-Verfahren (Italien)

    Auszug aus VG München, 22.11.2019 - M 19 S7 19.51270
    d) Allerdings ist die Änderung zu befristen, da die rechtliche Wertung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) unter dem Aspekt der Einheit der Rechtsordnung zu berücksichtigen ist (vgl. VG München, B.v. 4.9.2017 - M 9 S 17.51064; VG München, B.v. 29.12.2016 - M 1 S 16.50997 - juris Rn. 22; Göbel-Zimmermann/Eichhorn/Beichel-Benedetti, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 2017, Rn. 932 m.w.N.).
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